Tour - I borghi delle due valli
Un perfetto Mix fra relax, natura e sport
4 notti in appartamento, pulizia e sanificazione come da normativa anti Covid, utilizzo piscina con spazio esterno riservato
1 escursione a Cavallo – Trekking dei Castelli – Durata 4/5 ore: Visita del Castello di Speltara, vetusto maniero abbandonato a pianta quadrata, con unica ed alta torre angolare, circondata da una robusta cinta muraria, le prime notizie risalgono al XIII secolo. Visita del Castello di San Terenziano del XIV secolo, dimora dei Duchi di Cesi nel Rinascimento. Visita del Castello di Barattano, autentico Maniero del XIII secolo. Visita del Castello di Grutti del XI secolo, le cui mura furono costruite dai Ghibellini.
Orari: Mattino partenza alle 08.00 con rientro intorno alle 12.00 – Pomeriggio partenza alle 15.00 con rientro intorno alle 19.00.
Passeggiata idonea a cavalieri esperti e meno esperti. Per ogni passeggiata è richiesto un minimo di preparazione che verrà valutata all’interno del maneggio
Età minima richiesta 14 anni, i minorenni dovranno essere accompagnati da un tutor ed essere muniti di caps.
I cavallo a disposizione variano da 4 a 6 in base all’esperienza dei cavalieri
E’ necessario comunicare anticipatamente la presenza di cavalieri con peso superiore ai 90kg
inclusa assicurazione FITETREC
VORWORT - Das Reisebüro COCOON TRAVELS tritt sowohl als Verkäufer auf, wenn es um den Verkauf von Pauschalreisen und Einzelleistungen geht, die von Dritten organisiert werden, als auch als Veranstalter, wenn es um maßgeschneiderte Reisen geht, die auf speziellen Wunsch des Reisenden ausgearbeitet werden.1 - GESETZLICHE QUELLEN - Der Verkauf von touristischen Pauschalreisen und Dienstleistungen wird durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 (Ratifizierung und Ausführung des Internationalen Übereinkommens über den Reisevertrag (CCV) von Brüssel vom 23.04.1970), durch das Gesetzesdekret Nr. 206/2005 und durch das Gesetzesdekret Nr. 79/2011 (Tourismusgesetzbuch) geregelt.2 - BEFUGNISSE - Die Agentur COCOON TRAVELS ist befugt, die Tätigkeit des Verkaufs und der Organisation von touristischen Pauschalreisen und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften auszuüben.3 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN - Im Sinne dieses Vertrages: "Veranstalter": der Gewerbetreibende, der die Pauschalreisen zusammenstellt und sie direkt/zusammen mit einem anderen Gewerbetreibenden verkauft/anbietet oder der die Daten des Reisenden an einen anderen Gewerbetreibenden weitergibt, gemäß Buchstabe c), Ziffer 2.4), Art. 33 Tourismusgesetzbuch; "Verkäufer": der Gewerbetreibende, der nicht der Veranstalter ist und der die von einem Veranstalter zusammengestellten Pauschalreisen verkauft oder zum Verkauf anbietet; "Reisender": jeder, der im Geltungsbereich des Tourismusgesetzbuchs, Titel VI, Kapitel I, einen Vertrag abschließen will, einen Vertrag abschließt oder aufgrund eines abgeschlossenen Vertrags zu einer Reise berechtigt ist"Pauschalreise": die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten touristischer Dienstleistungen zum Zwecke derselben Reise oder desselben Urlaubs, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1) diese Dienstleistungen werden von einem einzigen Gewerbetreibenden kombiniert, auch auf Wunsch des Reisenden oder in Übereinstimmung mit seiner Wahl, bevor ein einziger Vertrag für alle Dienstleistungen geschlossen wird; 2) diese Dienstleistungen werden, auch wenn sie im Rahmen getrennter Verträge mit einzelnen touristischen Dienstleistern geschlossen werden1) an einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewählt werden, bevor der Reisende sich zur Zahlung verpflichtet; 2.2) zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt werden; 2.3) unter der Bezeichnung "Pauschalreise" oder einer ähnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft werden; 2.(4) nach Abschluss eines Vertrags kombiniert werden, bei dem der Unternehmer dem Reisenden die Möglichkeit gibt, aus einer Auswahl verschiedener Arten von touristischen Dienstleistungen zu wählen, oder von verschiedenen Unternehmern über miteinander verbundene Online-Buchungsvorgänge erworben werden, bei denen der Name des Reisenden, seine Zahlungsangaben und seine E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wird, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und der Vertrag mit dem oder den letztgenannten Unternehmern spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung der ersten touristischen Dienstleistung geschlossen wird (Art. 33(4)(c) Decreto legislativo 79/2011)."Verbundene touristische Dienstleistungen": mindestens zwei verschiedene Arten von touristischen Dienstleistungen, die für dieselbe Reise oder denselben Urlaub erworben werden, keine Pauschalreise darstellen und den Abschluss getrennter Verträge mit einzelnen touristischen Dienstleistern erfordern, wenn ein Gewerbetreibender alternativ (1) zum Zeitpunkt eines einzigen Besuchs oder eines einzigen Kontakts mit seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und getrennte Bezahlung jeder einzelnen touristischen Dienstleistung durch die Reisenden; (2) den gezielten Kauf mindestens einer zusätzlichen touristischen Dienstleistung von einem anderen Gewerbetreibenden, wenn dieser Kauf innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung der ersten touristischen Dienstleistung abgeschlossen wird (Art. 33 Nr. 4 Buchstabe f) D. Lgs. 79/2011).4 - VERPFLICHTETE ANGABEN - TECHNISCHES DOKUMENT - Der Veranstalter erstellt ein technisches Dossier (im Katalog oder auf der Website verfügbar), das folgende Elemente enthält: 4.1) Angaben zur Verwaltungsgenehmigung; 4.2) Angaben zur Haftpflichtversicherung zugunsten des Reisenden; 4.3) Angaben zur Versicherung oder zum Garantiefonds zugunsten des Reisenden gemäß Art. 47 Nr. 2-3 "Tourismusgesetzbuch". Bei "maßgeschneiderten Reisen", die von COCOON TRAVELS auf besonderen Wunsch des Kunden organisiert werden, teilt der Veranstalter dem Reisenden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Wechselkurse, die Kosten für die Beförderung einschließlich der Treibstoffkosten, die Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren und -abgaben in den Häfen und Flughäfen sowie die örtlichen Steuern mit.5 - RESERVIERUNGEN - Die Buchungsanfrage muss auf dem entsprechenden Vertragsformular, auch elektronisch, erfolgen, das vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterschrieben werden muss, der eine Kopie erhält. Die Buchung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Veranstalter dem Kunden eine Bestätigung, auch auf elektronischem Wege, in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder an der Adresse des Kunden zukommen lässt.6 - ZAHLUNGEN - Beim Verkauf von Pauschalreisen und damit verbundenen touristischen Dienstleistungen durch Dritte. Bei der Buchung ist eine Anzahlung in der vom Veranstalter geforderten Höhe zu leisten, zusätzlich zur Anmeldegebühr und zu den vorgesehenen Nebenkosten. Der Restbetrag muss immer 30 Tage vor der Abreise gezahlt werden. Wird die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise vorgenommen, ist der Reisende verpflichtet, den gesamten Betrag bei Vertragsabschluss zu zahlen. Bei Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den vereinbarten Terminen ist das vermittelnde Reisebüro berechtigt, die Buchung beim Veranstalter aus Gründen, die der säumige Reisende zu vertreten hat, unverzüglich zu stornieren. In jedem Fall haftet der Reisende für alle Beträge, die der Veranstalter als Vertragsstrafe bis zum Zeitpunkt der Stornierung festgesetzt hat.bei "maßgeschneiderten" Pauschalreisen mit spezifischen Kundenwünschen und damit verbundenen touristischen Leistungen. Zum Zeitpunkt der Buchung ist der gesamte Betrag für den Flug- oder Seetransport oder andere Transportkosten, sowohl für die Hin- als auch für die Rückreise, sowie die Ein- und Ausschiffungsgebühren in Flughäfen, Häfen oder anderen Orten, die für die Abfahrt und Ankunft des vom Kunden gewählten Transportmittels vorgesehen sind, zu zahlen. Darüber hinaus ist bei der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten für die Hotelleistungen und alle anderen für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Leistungen sowie die Anmeldegebühren und Nebenkosten zu leisten. 60 Tage vor der Abreise ist eine zweite Anzahlung in Höhe von weiteren 25 % zu leisten.Bei Buchungen, die zwischen dem 60. und 30. Tag vor der Abreise erfolgen, beträgt die zu leistende Anzahlung 50 % der Gesamtkosten für Hotelleistungen und sonstige zur Erfüllung des Auftrags erforderliche Leistungen sowie die Beförderungskosten.Bei Buchungen, die nach dem 30. Tag vor der Abreise erfolgen, ist der Reisende verpflichtet, den gesamten Betrag bei Vertragsabschluss zu zahlen.7 Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den vereinbarten Terminen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, die dazu führt, dass die Agentur COCOON TRAVELS in ihrer Eigenschaft als Veranstalter vom Vertrag zurücktritt, unbeschadet des Ersatzes weiterer erlittener Schäden.7 - PREIS - Der Preis der Pauschalreise und/oder der Dienstleistungen wird im Vertrag unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs festgelegt und kann bis zu 20 Tage vor der Abreise aufgrund von Änderungen erhöht oder gesenkt werden, und zwar 7.1) der Beförderungskosten, einschließlich der Treibstoffkosten; 7.2) der Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren und -abgaben in Häfen und Flughäfen sowie der örtlichen Steuern; 7.3) der Wechselkurse; bei Änderungen werden die am Tag der Veröffentlichung des Programms geltenden Wechselkurse und die oben genannten Kosten zugrunde gelegt.8 - RÜCKTRITT DES REISENDEN DURCH DEN VERANSTALTER - Der Reisende kann in folgenden Fällen ohne Zahlung einer Vertragsstrafe vom Pauschalreisevertrag zurücktreten: A) Erhöhung des in Art. 6 genannten Preises um mehr als 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise; B) erhebliche Änderung eines oder mehrerer der in Art. 34 Abs. 1 Buchst. a) "Tourismusgesetzbuch" aufgeführten Hauptmerkmale der touristischen Leistungen; C) Unmöglichkeit für den Veranstalter, die bereits zuvor akzeptierten spezifischen Wünsche des Reisenden zu erfüllen. Im Falle eines Rücktritts erstattet der Veranstalter dem Reisenden die gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück. Der Veranstalter informiert den Reisenden über die vorgeschlagenen Änderungen, deren Auswirkungen auf den Preis, die Frist, innerhalb derer der Reisende seine Entscheidung mitteilen muss, die Folgen einer nicht fristgerechten Reaktion, die mögliche Ersatzleistung und deren Preis. Bei Pauschalreisen, die von COCOON TRAVELS organisiert werden, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, indem er COCOON TRAVELS innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung oder Änderung schriftlich unter cocoon@pec.cocoontravels.com informiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Mitteilung, so gilt der Vorschlag des Veranstalters als angenommen.9 - RÜCKTRITT DES REISENDEN - Der Reisende, der vor der Abreise vom Vertrag zurücktritt, wird (unabhängig von der Anzahlung gemäß Art. Im Falle des Verkaufs von Pauschalreisen und Dienstleistungen Dritter sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des vom Reisenden gewählten Veranstalters maßgebend, im Falle von "maßgeschneiderten Reisen", die von COCOON TRAVELS auf besonderen Wunsch des Kunden organisiert werden.Flug-, See- oder andere Transportkosten - 100% bei vollständiger oder teilweiser Stornierung ab dem Datum der Buchung.Kosten für Hotels und andere Dienstleistungen, die für die Durchführung der Reise erforderlich sind mandato 30% bei vollständiger oder teilweiser Stornierung ab dem Buchungsdatum bis zum 45. Tag vor der Abreise; 50% bei vollständiger oder teilweiser Stornierung ab dem 44. bis zum 30.Anmeldegebühren und zusätzliche Kosten werden dem Reisenden in Höhe von 100 % ihres Wertes in Rechnung gestellt. Bei bereits zusammengestellten Gruppen (mehr als neun Teilnehmer) werden diese Beträge von Fall zu Fall bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.10 - RÜCKTRITT BEI AUSSERORDENTLICHEN UMSTÄNDEN - Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Reisenden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, hat der Reisende das Recht, vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurückzutreten, ohne Rücktrittskosten (Vertragsstrafen) zu zahlen.10 Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und dem Reisenden eine vollständige Erstattung der für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen anbieten, ist jedoch nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet, wenn A) die Zahl der für die Pauschalreise angemeldeten Personen unter der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl liegt und der Veranstalter dem Reisenden den Rücktritt vom Vertrag innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch zwanzig Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von zwei bis sechs Tagen und achtundvierzig Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen, mitteilt; B) der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, und dem Reisenden den Rücktritt vom Vertrag ohne ungerechtfertigte Verzögerung vor Beginn der Pauschalreise mitteilt.11 - RÜCKTRITT BEI VERTRÄGEN, DIE AUSSERHALB VON GESCHÄFTSSTELLEN VERHANDELT WURDEN - Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen verhandelt werden, hat der Reisende das Recht, innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung einer Vertragsstrafe vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Bei Angeboten, deren Preise erheblich unter den aktuellen Angeboten liegen, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.12 - ÄNDERUNGEN NACH ABREISE - Wenn der Veranstalter nach der Abreise aus irgendeinem Grund, außer durch das Verschulden des Reisenden, einen wesentlichen Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, bietet er Alternativlösungen ohne Preisaufschlag an und erstattet dem Reisenden die Differenz, wenn die erbrachten Leistungen einen geringeren Wert als die vorgesehenen haben.Gibt es keine Alternativlösung oder wird die vom Veranstalter angebotene Lösung aus nachgewiesenen und berechtigten Gründen abgelehnt, stellt der Veranstalter ohne Preisaufschlag und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln und Plätzen ein Beförderungsmittel zur Verfügung, das dem ursprünglich für die Rückreise zum Abreiseort vorgesehenen gleichwertig ist, und erstattet die Differenz zwischen den Kosten der erbrachten Leistungen und den Kosten der bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückreise erbrachten Leistungen.13 - ÜBERTRAGUNG DES REISEPAKETVERTRAGES AN EINEN ANDEREN REISENDEN - Der Reisende kann gemäß Artikel 38 des Tourismusgesetzes das Reisepaket auf eine andere Person übertragen, sofern B) der Veranstalter mindestens sieben (7) Werktage vor dem Abreisedatum schriftlich informiert wird und gleichzeitig die Gründe für die Übertragung und die Personalien des Übernehmers mitgeteilt werden; C) der Erwerber alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erfüllt, insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Pässe, Visa und Gesundheitszeugnisse; D) die gleichen oder andere Ersatzleistungen nach der Ersetzung erbracht werden können; E) der Erwerber dem Veranstalter die für die Ersetzung entstandenen Kosten in dem Umfang erstattet, der vor der Übertragung beziffert wird. Der Übertragende und der Erwerber haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises sowie für die in Buchstabe E) dieses Artikels genannten Kosten.14 - VERPFLICHTUNGEN DER REISENDEN - Die Reisenden sind verpflichtet, COCOON TRAVELS über ihre Staatsangehörigkeit zu informieren und sicherzustellen, dass sie im Besitz ihres Reisepasses und aller anderen für die Länder der Reiseroute gültigen Dokumente sowie der erforderlichen Aufenthalts- und Transitvisa und Gesundheitszeugnisse sind. Die Reisenden beschaffen sich diese Informationen über die staatlichen Stellen und vergewissern sich vor der Abreise, dass sie bei den zuständigen Behörden auf dem neuesten Stand sind. Der Reiseveranstalter kann nicht für die Nichtabreise eines oder mehrerer Reisender verantwortlich gemacht werden. Die Reisenden müssen neben den in den Zielländern der Reise geltenden besonderen Vorschriften, den Informationen des Reiseveranstalters und den Verwaltungs- und Rechtsvorschriften für die Pauschalreise auch die normalen Vorsichtsregeln beachten. Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung des Forderungsrechts des Veranstalters gegenüber Dritten, die für den Schaden verantwortlich sind, von Nutzen sind, und haftet gegenüber dem Veranstalter für den Schaden, der durch die Verletzung des Forderungsrechts entsteht.Der Reisende ist verpflichtet, den Verkäufer und den Veranstalter über etwaige besondere Bedürfnisse oder Bedingungen (Schwangerschaft, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Behinderungen usw.) zu informieren und den Wunsch nach personalisierten Leistungen anzugeben. Der Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter bei der Buchung schriftlich über die Einzelheiten zu informieren, die als Gegenstand besonderer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten zu betrachten sind, sofern es möglich ist, diese umzusetzen.15 - HAFTUNGSREGELN - AUSFÜHRUNG DES PAKETS Der Veranstalter haftet für die Ausführung der im Pauschalreisevertrag vorgesehenen touristischen Leistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen vom Veranstalter selbst, von seinen Hilfspersonen oder Aufsichtspersonen, wenn diese in Ausübung ihrer Tätigkeit handeln, von Dritten, deren er sich bedient, oder von anderen Leistungsträgern erbracht werden, gemäß Art. 1228 des Bürgerlichen Gesetzbuches, es sei denn, er weist nach, dass die Nichterfüllung auf ein Verschulden des Reisenden (einschließlich der von diesem während der Ausführung der touristischen Leistungen autonom ergriffenen Initiativen) oder auf Umstände zurückzuführen ist, die mit der Erbringung der vorgesehenen Leistungen nichts zu tun haben, auf zufällige Ereignisse, höhere Gewalt und Umstände, die der Veranstalter vernünftigerweise nicht vorhersehen oder beheben konnte.Der Reisende informiert den Veranstalter gemäß Artikel 1175 und 1375 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil) direkt oder über den Verkäufer rechtzeitig und unter Berücksichtigung der Umstände des Falles über jede Vertragswidrigkeit, die bei der Ausführung einer im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Leistung festgestellt wird.16 - ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN - Im Falle einer Vertragswidrigkeit der Pauschalreise, die dem Reisenden einen Schaden verursacht hat, darf die Entschädigung in keinem Fall die in Artikel 43 Absatz 5 des "Tourismusgesetzbuches" genannten Grenzen überschreiten.17 - HILFSPFLICHT - Der Veranstalter leistet dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich angemessenen Beistand, wie in Art. 45 Abs. 1 bis 3 des "Tourismusgesetzbuches" vorgesehen. 18 - HOTELKLASSIFIZIERUNG - Die Klassifizierung der Hoteleinrichtungen erfolgt gemäß den Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Leistung erbracht wird. Gemäß den internationalen Vorschriften werden die Zimmer und/oder Wohnungen nach 16.00 Uhr übergeben und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr (Ortszeit) geräumt sein, sofern nicht anders angegeben.19 - SCHUTZVERPFLICHTUNGEN BEI UNFÄHIGKEIT ODER VERSAGEN UND INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT VERBUNDENENEN TOURISMUSDIENSTLEISTUNGEN - Im Falle des Kaufs einer verbundenen touristischen Dienstleistung oder eines entsprechenden Angebots kann der Reisende: a) sich nicht auf eines der Rechte berufen, die ausschließlich für Pauschalreisen gemäß Kapitel I, Titel VI des Anhangs 1 zu D. Lgs. 79/2011 gelten; b) jeder Leistungserbringer ist allein für die genaue vertragliche Erfüllung seiner Leistung verantwortlich; c) der Reisende kann sich auf den Schutz im Falle der Insolvenz oder des Konkurses gemäß Art. 47 c. 2 des Tourismusgesetzes berufen.20 - SCHUTZ BEI INSOLVENZ ODER KONKURS - Verträge über Pauschalreisen und damit zusammenhängende touristische Dienstleistungen werden durch Versicherungspolicen oder Garantiefonds zum Schutz der Reisenden unterstützt, die im Falle der Insolvenz oder des Konkurses des Veranstalters oder Verkäufers die Erstattung des für den Kauf der Pauschalreise oder der Dienstleistung gezahlten Preises und die sofortige Rückgabe des Reisenden garantieren, wenn die Pauschalreise die Beförderung umfasst.21 - ADR-Verfahren - Zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Pauschalreise kann der Reisende ein Mediations- oder unterstütztes Verhandlungsverfahren (alternative Streitbeilegungsverfahren) gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 in Anspruch nehmen. Obligatorische Mitteilung gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 38/2006: Das italienische Recht bestraft Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornografie mit Freiheitsentzug, auch wenn sie im Ausland begangen werden.
4 notti in appartamento, pulizia e sanificazione come da normativa anti Covid, utilizzo piscina con spazio esterno riservato
1 escursione a Cavallo – Trekking dei Castelli – Durata 4/5 ore: Visita del Castello di Speltara, vetusto maniero abbandonato a pianta quadrata, con unica ed alta torre angolare, circondata da una robusta cinta muraria, le prime notizie risalgono al XIII secolo. Visita del Castello di San Terenziano del XIV secolo, dimora dei Duchi di Cesi nel Rinascimento. Visita del Castello di Barattano, autentico Maniero del XIII secolo. Visita del Castello di Grutti del XI secolo, le cui mura furono costruite dai Ghibellini.
Trasporti, pasti, bevande, extra di carattere personale.
Vivi il lento ritmo delle campagne Umbre in sella ad un cavallo.
Primo Giorno: Arrivo in Umbria e sistemazione nella location prescelta in zona Todi.
Secondo Giorno: Giornata di relax.
Terzo Giorno: Escursione a Cavallo di circa 4 ore alla scoperta dei Castelli dell'altopiano di San Terenziano (compatibilmente con le condizioni meteo questa escursione potrebbe svolgersi in un giorno diverso durante il soggiorno)
Quarto giorno: Giornata di relax.
Quinto Giorno: Partenza.
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